• NAWI Graz 2010-12

    Auch in den kommenden drei Jahren wird NAWI Graz eine zentrale Rolle in der Weiterentwicklung der TU Graz und der Karl-Franzens-Universität Graz spielen. Die strategische Kooperation konnte mit neuen ambitionierten Vorhaben und Zielen in den Leistungsvereinbarungen beider Universitäten verankert werden.
    Diese umfassen folgende Erweiterungen bzw. Neuerungen:
    1.    NAWI Graz Studien: Konsolidierung des laufenden Studienbetriebs und Erweiterung des gemeinsamen Studienangebots um fünf neue NAWI Graz Studien (MA Pflanzenwissenschaften, BA Mathematik, BA+MA USW Nawi Tech, MA Space Sciences)
    2.    Sonderinfrastruktur: Zusatzfinanzierungen für gemeinsame Großgeräte-Anschaffungen zur Vermeidung von Duplizitäten bzw. um solche Anschaffungen finanziell überhaupt zu ermöglichen; Einrichtung von Central Labs, wie auch einer gemeinsamen virtuellen Bibliothek
    3.    GASS: Die Förderung von NAWI Graz Verbundprojekten stellt auch eine Förderung von interuniversitär vernetzten Arbeitsgruppen dar, mit dem Ziel, die Drittmittelquote abermals zu erhöhen
    4.    Gemeinsame Berufungen bzw. Professuren: Nach erfolgter Abstimmung der Entwicklungspläne beider Universitäten hinsichtlich der Berufungen in den Kooperationsbereichen von NAWI Graz sollen nun einerseits Berufungsverfahren gemeinsam durchgeführt, andererseits auch ProfessorInnen gemeinsam bestellt werden.
    5.    Durchführung von Genderprojekten sowie einer Evaluierung von NAWI Graz

    Die Umsetzung der Inhalte erfolgt durch die NAWI Graz Arbeitsgruppen. Dies sind in der kommenden LV-Periode:
    •    Molecular Bioscience, Biotechnology, Plant Science
    •    Chemistry, Chemical and Pharmaceutical Engineering
    •    Earth, Space and Environmental Science
    •    Fundamental and Applied Mathematics
    Für die Leitung von NAWI Graz zeichnen die NAWI Graz Dekane verantwortlich. Als zentrale Koordinationsstelle für Projektentwicklung und –controlling fungiert das NAWI Graz Dekanat.
    Der genaue Text kann den Leistungsvereinbarungen beider Universitäten (Kapitel F1) entnommen werden, die in den Mitteilungsblättern veröffentlicht sind.

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