Infrastrukturfördermittel
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Richtlinien zur Vergabe von NAWI Graz-Infrastrukturmitteln
Vergabe-/Antragsbedingungen
Die Mittel werden vergeben für:
- kooperative, universitätsübergreifende, begutachtete bestehende (oder in der Begutachtung befindliche) Projekte. Angestrebt wird zusätzlich ein fachgebiets-arbeitsgruppenübergreifender Nutzen.
- neue universitätsübergreifende Projektinitiativen. Diese können bei der Reihung der Projekte nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Projektanträge beim Fördergeber zumindest eingereicht wurden (FWF-DK oder Vergleichbares; FWF, FFG, CD, K-Projekte, BM:WF, ….).
Bei der Beantragung von Geräten ist anzugeben, welche kooperativen, universitätsübergreifenden, evaluierten/begutachteten Projekte mit diesen Geräten weiterentwickelt werden sollen.
Die Projekte sind auf dem Weg über die Fachgebiets-Arbeitsgruppen im NAWI Graz Dekanat einzureichen. Eine interne Reihung kann durch Fachgebiets-Arbeitsgruppen vorgenommen werden, ist aber nicht verpflichtend. In diesen Fällen erfolgt die Reihung durch die NAWI Graz Dekane.
Einreichungsfristen im NAWI Graz Dekanat: 31. Mai 2008 und 30. November 2008
Nach Prüfung der Einhaltung der Formalkriterien durch das NAWI Graz Dekanat, schlagen die NAWI Graz Dekane eine Reihung über die Fachgebiets-Arbeitsgruppen vor, die mit dem NAWI Graz Beirat diskutiert wird. Der NAWI Graz Beirat hat zu diesem Vorschlag eine Stellungnahme abzugeben, die zumindest in Protokollform zu dokumentieren ist. Die NAWI Graz Dekane beschließen im Anschluss die Vergabe der Infrastrukturmittel.
Die Entscheidungen bzw. die Zusagen der zweckgewidmeten Geldmittel haben bis spätestens 31. Juni 2008 bzw. 31. Dezember 2008 zu erfolgen. Es wird angestrebt, eine erste Tranche der Mittel bis zum 31. Juli und eine weitere bis zum 31. Januar 2009 zu vergeben.
Es werden Geräte-/Infrastrukturkosten bis zu einer Obergrenze von € 100.000,- gefördert. Bei fachgebiets-arbeitsgruppenübergreifenden Projekten kann eine höhere Summe bewilligt werden).
Ein „Eigen-Anteil“ an der Finanzierung ist nachzuweisen (Global- oder Drittmittel sind zulässig; es muss sich um andere als NAWI Graz Mittel handeln).
Die genehmigten Mittel werden nach Vorlage der Rechnung vom NAWI Graz Dekanat freigegeben, können aber nur maximal sechs Monate reserviert bleiben. Über die Neuvergabe nicht genutzter Mittel entscheidet das NAWI Graz Dekanat.
Reihungskriterien sind:
- Anzahl der beteiligten Fachbereichs-Arbeitsgruppen, denen ein Gerät zugute kommt.
- Anzahl der beteiligten ForscherInnengruppen, denen ein Gerät zugute kommt.
- Höhe des „Eigen-Anteils“ (in der Regel wird ein Eigenanteil von mindestens 50 Prozent des Kaufpreises erwartet).
- geplante Verteilung der Gerätenutzung auf beide Universitäten.
- strategische Entscheidungen der beteiligten Rektorate und Dekanate
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