Rahmenbedingungen, Richtlinien und Formulare
Leistungsvereinbarung 2010-12
Eine umfassende strategische Kooperation wie NAWI Graz bedingt ein umfassendes und transparentes Regelwerk. Die wichtigste Grundlage stellt dabei die jeweils gültige Leistungsvereinbarung dar. In ihr sind die in der jeweiligen Periode zu erreichenden Ziele bzw. umzusetzenden Vorhaben definiert. Weiters wurde für NAWI Graz ein Vertragswerk errichtet, das den einzelnen Bereichen Rechnung trägt.
Zur Leistungsvereinbarung der Karl-Franzens-Universität Graz
Zur Leistungsvereinbarung der Technischen Universität Graz
Organisationsstruktur von NAWI Graz
Die Organisationsstruktur von NAWI Graz wurde 2007 überarbeitet und gewährleistet mit den drei Ebenen Lenkungsausschuss – NAWI Graz DekanInnen – Fachbereichsarbeitsgruppen eine rasche Entscheidungsfindung auf der jeweiligen Ebene unter Einbindung der dabei verantwortlichen Gremien bzw. Organe beider Universitäten. Für die NAWI Graz DekanInnen wurde darüber hinaus eine Geschäftsordnung erlassen.
Richtlinien NAWI Graz Mittel
Auf Ebene der in den Prozess involvierten WissenschafterInnen sind die Richtlinien für die NAWI Graz Mittel der LV-Periode 2010-12 von großer Bedeutung. Sie definieren, welche Regeln bei der Verausgabung der NAWI Graz Mittel einzuhalten sind.
Antrag auf NAWI Graz Infrastrukturförderungen
Mit dem hier verlinkten Infrastruktur-Antrag können NAWI Graz Förderungen für kooperative Infrastrukturvorhaben beantragt werden. Es ist zu beachten, dass im Sinne gemeinschaftlicher Anschaffungen auch Mittel beider Universitäten eingebracht werden müssen. So sind im Formular beim Punkt "Finanzierung" zunächst die Eigentumsverhältnisse und im Folgenden die von beiden AntragstellerInnen eingebrachten Anteile am Kaufpreis einzugeben. Aus diesen Eingaben werden die noch benötigten NAWI Graz Mittel beider Universitäten im blauen Feld errechnet.
NAWI Graz Forscherinnenbeihilfe
Aufbauend auf die Graz Aigner-Rollett Gastprofessuren im Sommersemester 2009, die aus NAWI Graz Mitteln kofinanziert wurden, haben sich die NAWI Graz Verantwortlichen dazu entschlossen, in der Leistungsvereinbarungsperiode 2010-12 einen eigenen Schwerpunkt mit NAWI Graz Genderprojekten zu setzen.
Ein Teilprojekt dieses Genderschwerpunktes sieht die Vergabe von Forscherinnenbeihilfen (analog zu den Forschungsbeihilfen des FWF) an promovierte, aus dem Globalbudget finanzierte Laufbahnstelleninhaberinnen (ausgenommen Professorinnen gem. § 97 UG 2002) vor. Richtlinie und Antrag können Sie direkt hier beziehen. Dem Antrag ist eine kurze (1/2 bis ganze Seite) Projektbeschreibung anzuhängen.