Die Herstellung von Arbeitsbedingungen an den Universitäten, die Menschen beiderlei Geschlechts gleichermaßen die Chance geben, ihr wissenschaftliches Potenzial voll zu entfalten, ist eine wesentliche Zielsetzung der gesamten europäischen Wissenschaftspolitik. Auch das österreichische Universitätsgesetz nennt explizit die Gleichstellung von Frauen und Männern als eine der Aufgaben der Universitäten
(§ 3 Z 9 UG 2002).
Diese Zielsetzung tangiert alle Komponenten der Universität,
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die Inhalte von Forschung und Lehre ebenso wie
- die Organisation und
- die Personalsstrukturen.
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Dementsprechend verfügt die Universität Graz über drei Einrichtungen, die mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung für die Verbesserung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern an der Universität arbeiten:
- Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
- Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen wurde 1991 erstmals eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts entgegenzuwirken und Universitätsangehörige und -organe in Fragen der Gleichstellung, von Frauen und Männern sowie der Frauenförderung zu beraten und zu unterstützen.
Zum Zweck des Diskriminierungsschutzes begleiten die Mitglieder des Arbeitskreises Personalverfahren, dazu stehen weit gehende Informations, Mitwirkungs- und Kontrollrechte zur Verfügung. Darüber hinaus leistet der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen Bewusstseins- und Überzeugungsarbeit bei KollegInnen und hilft Frauen dabei, ihre Rechte durchzusetzen.
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Koordinationsstelle für Geschlechterstudien, Frauenforschung und Frauenförderung
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Die Koordinationsstelle für Geschlechterstudien, Frauenforschung und Frauenförderung hat zwei große Aufgabenbereiche: Zum einen die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern durch Maßnahmen, die über den gesetzlich festgeschriebenen Diskriminierungsschutz hinausgehen und diesen ergänzen, z.B. frauenbezogene Personalentwicklung und Initiativen für geschlechtergerechtere Organisationsstrukturen. Der zweite Aufgabenbereich betrifft die Chancengleichheits-Aspekte der Inhalte von Forschung und Lehre: Die Koordinationsstelle dient der Unterstützung und dem Ausbau von Forschungs- und Lehraktivitäten der Frauen- und Geschlechterforschung. In diesem Bereich bietet sie Service, Koordinations,- und Informations- und PR-Leistungen für Wissenschafterinnen und Studentinnen.
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- Vizerektorat für Personal, Personalentwicklung, NAWI Graz und Gleichbehandlung
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Das Vizerektorat für Personal, Personalentwicklung, NAWI Graz und Gleichbehandlung repräsentiert die Belange der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie der Frauen- und Geschlechterforschung in der Universitätsleitung, setzt sich also auf Leitungsebene für die stärkere Verantwortungsübernahme der EntscheidungsträgerInnen für den Bereich der Gleichstellung so wie die Schaffung von Anreizsystemen für nachhaltige Frauenförderung ein. Erklärte Ziele sind die Umsetzung des Gender Mainstreaming, die Erhöhung des Frauenanteils in allen Führungspositionen, die Erhöhung des Anteils der weiblichen Studierenden in den weiterführenden Studien sowie die Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung.
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