Das NAWI Graz Steering Committe hat in seiner 33. Sitzung die NAWI Graz Corporate Design and Corporate Wording Richtlinie beschlossen. Hierbei ging es um keine Neuregelung, sondern um die Konsolidierung bereits gut etablierter Vorgehensweisen:
Inhalte sind:
- Die korrekte Bezeichnung der Wortmarke "NAWI Graz"
- Die Vorgaben zur Nennung von NAWI Graz auf Publikationen entsprechend den seit 2014 gültigen Rektoratsbeschlüssen.
- Das NAWI Graz Logo und seine Verwendung. In diesem Abschnitt wurde auch das Logo des NAWI Graz Geozentrums ergänzt.
Die Richtlinie steht hier zum DOWNLOAD zur Verfügung!